Gemäß Mitteilung der Aufsichtsbehörde vom 12.06.2012, die im Gesetzesanzeiger der Republik Nr. 142 vom 20. Juni 2012 veröffentlicht wurde
(https://www.autoritacontrattipubblici.it/portal/public/classic/AttivitaAutorita/AttiDellAutorita/_Atto?ca=5090) und welche die Erhebung im Bereich des Green Public Procurement betrifft, müssen die Vergabestellen, die im Jahr 2012 Vergaben in einer der Güterkategorien laut den Dekreten des Ministers für Umwelt und Landschaftsschutz und Schutz des Meeres vom 12. Oktober 2009, 22. Februar 2011, 25. Juli 2011 und 7. März 2012 getätigt haben (Papier, Bodenverbesserungsmittel, Ausstattungen, Textilwaren, tragbare Computer, Desktop-PC, Drucker, Multifunktionsgeräte, Kopiermaschinen, öffentliche Beleuchtung, Türen und Fenster, Lieferungen von Lebensmitteln, Restaurantdienste, Beleuchtungsdienste und Gebäudeheizung) und dabei daselbst angegebene Vorzugskriterien angewandt haben, innerhalb von 40 Tagen die jeweiligen Informationen über die entsprechende Web-Anwendung auf der Internetseite der Aufsichtsbehörde https://appaltiverdi.avcp.it mitteilen.

Der Verstoß gegen diese Informationspflicht bewirkt, dass ein Ahndungsverfahren gemäß Art. 6, Absätze 9 und 11 des Gesetzesvertretenden Dekrets vom 12. April 2006, Nr. 163, aufgenommen wird. Für weitere Erklärungen oder Informationen wenden Sie sich bitte an das Contact Center der Aufsichtsbehörde unter der Telefonnummer 800/89.69.36.