Seit dem 07.01.2016 ist die einheitliche Nationale Datenbank der Antimafia-Unterlagen voll betriebsfähig. Ab diesem Datum können angemeldete Subjekte nach Art. 97 Abs.1 des gv. D. 159/2011, die Antimafia-Unterlagen (Mitteilung und Information) nur mehr über die Nationale Datenbank einfordern und erhalten.
Weitere Informationen bzgl. Registrierung in die Nationale Antimafia-Datenbank (SI.CE.ANT. 2.0) sind unter dem angefügten Link verfügbar.
Weitere Informationen: http://www.prefettura.it/bolzano/contenuti/368887.htm