Gemäß Mitteilung der Aufsichtsbehörde vom 22. Oktober wird präzisiert mitgeteilt, dass ab dem 29.10.2013 für Beträge gleich 40.000 Euro nicht das Einholen des „smartCIGs“, sondern des ordentlichen „CIGs“ vorgesehen ist. Die Übermittlung der Formblätter erfolgt für Beträge größer gleich 40.000 Euro.
http://www.autoritacontrattipubblici.it/portal/public/classic/AttivitaAutorita/AttiDellAutorita/_Atto?ca=5522
Weitere Informationen: http://www.ausschreibungen-suedtirol.it/pleiade/comune/bolzano/documenti/buyer/Schema_CIG_SK-OCP_DE.pdf