Die in der Mitteilung beschriebene Vorgehensweise tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.
Betreff: Einholung des CIG-Kodex, Einzahlung des Beitrages zugunsten der ANAC und Übermittlung der Formblätter für die Sachverhalten, die vom Anwendungsbereich des GvDs 50/2016 ausgeschlossen sind.
Sektoren: alle
Zielgruppe: einzige Verfahrensverantwortlichen (EVV)
Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/AttivitaAutorita/AttiDellAutorita/_Atto?ca=7617