24/10/2017 - Beschluss der ANAC Nr. 949 vom 13.09.2017 – Aktualisierung der Bestimmungen im Bereich der Strafbefugnis der ANAC mit Ergänzung des Artikels 6 der angeführten Bestimmung.

Betreff: Strafbefugnis im Falle von nicht schwerwiegenden Rechtsverletzungen (auch durch fehlende oder verspätete Mitteilung und Übermittlung von Informationen die unter Mitteilungspflicht fallen)

Sektoren: alle

Zielgruppe: einzige Verfahrensverantwortliche (RUP)

Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/AttivitaAutorita/AttiDellAutorita/_Atto?id=f12c69260a7780423fea5c5c3f5d01b0