04/11/2019 - Mitteilung des Präsidenten der ANAC vom 16. Oktober 2019 – Einholung des CIG-Kodes und Einzahlung des Beitrages zugunsten der ANAC für die Sachverhalten, die vom Anwendungsbereich des GvDs 50/2016 ausgeschlossen sind

Die in der Mitteilung beschriebene Vorgehensweise tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

Betreff: Einholung des CIG-Kodex, Einzahlung des Beitrages zugunsten der ANAC und Übermittlung der Formblätter für die Sachverhalten, die vom Anwendungsbereich des GvDs 50/2016 ausgeschlossen sind.

Sektoren: alle

Zielgruppe: einzige Verfahrensverantwortlichen (EVV)

Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/AttivitaAutorita/AttiDellAutorita/_Atto?ca=7617