12/09/2022 - Neue ANAC-Leitlinien für die Beobachtung von öffentlich-privaten Partnerschaften

Bei der Beurteilung der Zweckmäßigkeit eines öffentlich-privaten Partnerschaftsvertrags muss der öffentliche Auftraggeber die mit dem Auftrag verbundenen Risiken sorgfältig abwägen. Diese Risiken werden in Baurisiken (Planungsfehler, Umweltrisiken, Verwaltungsrisiken, Zeitverzug usw.), Nachfragerisiken (geringere Marktnachfrage nach dieser Dienstleistung oder Wettbewerbsrisiko) und Verfügbarkeitsrisiken (Veralterung der Anlagen, Nichtverfügbarkeit der Anlage oder der zu erbringenden Dienstleistungen) unterteilt. Daneben gibt es auch Risiken höherer Gewalt (Streiks oder Demonstrationen, Kriege, Explosionen, widrige Naturereignisse wie Dürren oder Überschwemmungen). Dies sind einige der neuen Merkmale der aktualisierten Leitlinien für die Beobachtung von öffentlich-privaten Partnerschaften, die vom ANAC-Rat genehmigt wurden. Bis zur endgültigen Verabschiedung muss das Dokument die Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzministeriums sowie die Stellungnahme der Sonderkommission des Staatsrats erhalten.

Weitere Informationen: https://www.anticorruzione.it/-/partenariato-pubblico-privato-anac-emana-le-nuove-linee-guida-per-il-monitoraggio