Rechtsvorschriften der EU
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Richtlinie 2014/25/EU - Die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienst und die Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG
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Delegierte Verordung (EU) 2019/1829 - Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren
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Delegierte Verordung (EU) 2017/2364 - Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren
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Delegierte Verordung (EU) 2015/2171 - Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren
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Richtlinie 2009/81/EG - Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
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Verordung (EU)2019/1830 - Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren
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Verordung (EU)2017/2367 - Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren
Rechtsvorschriften des Staates
- Durchführungsverordnungen
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Dekret des Ministers für Infrastruktur und Verkehr vom 17. Jänner 2018 - Technische Bestimmungen für die Bauleistungen
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gemäß Art. 21 GvD 50/2016 - Dekret des Ministers für Infrastruktur und Verkehr vom 16. Jänner 2018, Nr. 14
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gemäß Art. 22 GvD 50/2016 - Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 10. Mai 2018, Nr. 76
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gemäß Art. 24, Abs. 2 und 5 GvD 50/2016 - Dekret des Ministers für Infrastruktur und Verkehr vom 2. Dezember 2016, Nr. 263, Vorordnung betreffend die Auflistung der Voraussetzungen, welche die Wirtschaftsteilnehmer für die Beauftragung von Dienstleistungen in Bereichen Architektur und Ingenieurwesen erfüllen müssen, und die Auflistung der Kriterien zur Gewährleistung der Beteiligung von jungen Wirtschaftsteilnehmern an den Auftragserteilungen zur Planung und an den Planungs- und Ideenwettbewerben gemäß Art. 24, Abs. 2 und 5 GvD 50/2016
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gemäß Art. 77 GvD 50/2016 - Dekret des Ministers für Infrastruktur und Verkehr vom 12. Februar 2018
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gemäß Art. 80 GvD 50/2016 - Dekret des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 30. Jänner 2015
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gemäß Art. 89, Abs. 11 GvD 50/2016 - Dekret des Ministers für Infrastruktur und Verkehr vom 10. November 2016, Nr. 248, Verordnung betreffend die Auflistung der Bauvorhaben, deren Verwirklichung laut Art. 89 Abs. 11 GvD 50/2016 Arbeiten oder Komponenten von beträchtlicher technologischer Bedeutung oder von bedeutender technischer Komplexität und besondere Spezialisierungen verlangt
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gemäß Art. 111 GvD 50/2016 - Dekret des Ministers für Infrastruktur und Verkehr vom 7. März 2018, Nr. 49
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gemäß Art. 146, Abs. 4 GvD 50/2016 - Dekret des Ministeriums für Kultur und Tourismus, vom 22. August 2017, Nr. 154, Verordnung betreffend die Verfahren in Bezug auf Kulturgüter, welche gemäß GvD Nr. 42/2004 geschützt sind
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gemäß Art. 9, Abs. 3 des Gesetzesdekrets vom 24. April 2014, Nr. 66 - Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 24. Dezember 2015
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gemäß Art. 133, Abs. 6 GvD 163/2006 - Dekret des Ministers für Infrastruktur und Verkehr vom 31 März 2017, jährliche Preisänderung der Baumaterialien im Vergleich zum Jahr 2016 – gültig für die Aufträge, die vor dem 20. April 2016 vergeben wurden
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gemäß Art. 133, Abs. 6 G.v.D. 163/2006 - Dekret des Ministers für Infrastruktur und Verkehr vom 31 März 2016 jährliche Preisänderung der Baumaterialien im Vergleich zum Jahr 2015 – gültig für die Aufträge, die vor dem 20. April 2016 vergeben wurden
- ANAC Richtlinien
- ANAC-Leitlinien zur Auslegung
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Zusammenfassende Übersicht der Leitlinien von ANAC
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Richtlinien Nr. 1 aktualisiert mit ANAC-Beschluss Nr. 417 vom 15. Mai 2019 - Generelle Vergabeleitlinien von Ingenieurs- und Architektenleistungen
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ANAC Richtlinien Nr. 2 aktualisiert mit GvD 56/2017 - Wirtschaftlich günstigstes Angebot
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ANAC Richtlinien Nr. 3 aktualisiert mit GvD 56/2017 - Ernennung, Rolle und Aufgaben des einzigen Verfahrensverantwortlichen für Vergabeverträge und Konzessionen
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ANAC-Richtlinien Nr. 4 aktualisiert gemäß mit Umwandlungsgesetz Nr. 55/2019 geändertem Gesetzesdekret Nr. 32/2019 - Vergabeverfahren für Beträge unter EU Schwelle, Marktrecherche und Bildung und Führung der Verzeichnisse der Wirtschaftsteilnehmer
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ANAC Richtlinien Nr. 6 aktualisiert mit GvD Nr. 56/2017 - Auflistung der Beweismittel und der Mängel, die einen Ausschlussgrund laut Art. 80, Abs. 5, Buchst. c) des GvD Nr. 50/2016 bewirken
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ANAC Richtlinien Nr. 7 aktualisiert mit GvD Nr. 56/2017 - Einschreibung in das Verzeichnis der öffentlichen Auftraggeber und Auftraggeber, die mit Direktvergaben gegenüber In-House-Gesellschaften arbeiten
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ANAC Richtlinien Nr. 8 - Anwendung von Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Ausschreibungsbekanntmachung für Lieferungen und Dienstleistungen, die eine unvertretbare Leistung zum Gegenstand haben
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ANAC Richtlinien Nr. 9 - Das von den Vergabestellen durchgeführte Kontrollsystem über die vertraglichen Tätigkeiten des Wirtschaftsteilnehmers im Bereich der öffentlich-privaten Partnerschaften.
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ANAC Richtlinien Nr. 10 - Vergabeverfahren für private Sicherheitsdienste
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ANAC-Richtlinien Nr. 11 aktualisiert gemäß mit Umwandlungsgesetz Nr. 55/2019 geändertem Gesetzesdekret Nr. 32/2019 - Leitlinien bezüglich der Überprüfung der Einhaltung der Schwelle laut Art.177, Abs. 1 GvD 50/2016
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ANAC Richtlinien Nr. 12 - Vergabeverfahren für Dienstleistungen im juristischen Bereich
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ANAC Richtlinien Nr. 13 - Regelung der Sozialklauseln
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ANAC Richtlinien Nr. 14 - Leitlinien bezüglich der vorherigen Marktkonsultationen
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ANAC-Richtlinien Nr.15 - Erkennung und Verwaltung von Interessenkonflikten in Vergabeverfahren
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Beschluss der ANAC vom 15. Jänner 2020, Nr. 25 - Leitlinien bezüglich der Verwaltung von Interessenkonflikten, welche die Mitglieder der Prüfungskommission für die öffentlichen Wettbewerbe und die Mitglieder der Bewertungskommission für die öffentlichen Aufträge betreffen
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Beschluss ANAC 13. Juni 2018 - Verordnung bezüglich der Ausübung der Befugnisse der ANAC laut Art. 211 Abs. 1-bis und 1-ter GvD 50/2016
- Mindestumweltkriterien
- MUK Gebäude
- MUK Einrichtung
- MUK Desinfizierung
- MUK Stadtmobiliar
- MUK Tonerpatronen
- MUK Drucker
- MUK Müllentsorgung
- MUK Öffentliche Beleuchtung - Dienstleistung
- MUK Öffentliche Beleuchtung - Lieferung und Planung
- MUK Öffentliche Grünflächen
- MUK Lieferungen elektrischer und elektronischer Bürogeräte
- MUK Papier
- MUK Leitlinien soziale Kriterien
- MUK Reinigungsdienste
- MUK Fahrzeuge
- MUK Dienstleistungen im Energiebereich
- MUK Verpflegungsdienste und Lebensmittel
- MUK Inkontinenzhilfsmittel
- MUK Textilien
- MUK Pflanzenschutzmittel
- MUK PSA- und nicht PSA-Arbeitsschuhen, Lederwaren und Zubehör aus Leder
- Ausarbeitungen der Arbeitsgruppe der Provinz Bozen zu den MUK „Gebäude“
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Gesetzesvertretendes Dekret vom 12. April 2006, Nr. 163 - Kodex der öffentlichen Verträge in Bezug auf Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen, zur Umsetzung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG – gültig für die Ausschreibungen, die vor dem 20. April 2016 veröffentlicht wurden
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Dekret des Präsidenten der Republik vom 5. Oktober 2010, Nr. 207 - Durchführungsverordnung des gesetzesvertretenden Dekrets vom 12. April 2006, Nr. 163
Geltungsbereich: die vollständige Durchführungsverordnung gilt für die Ausschreibungen, die vor dem 20. April 2016 veröffentlicht wurden für die Ausschreibungen, die ab dem 20. April 2016 veröffentlicht wurden, gelten folgende Artikel der Durchführungsverordnung: von Artikel 14 bis 43 (Planung); von Artikel 60 bis 96 (Qualifizierungssystem und SOA); von Artikel 178 bis 210 (Buchführung); von Artikel 215 bis 238 (Abnahme); und von Artikel 343 bis 356 (Verträge deren Erfüllung im Ausland stattfindet). Diese Artikel gelten bis zum Erlass der ANAC Richtlinien und der Durchführungsdekrete des GvDs 50/2016
Legge Costituzionale 18 ottobre 2001, n. 3 - Modifiche al titolo V della parte seconda della Costituzione.
Landesgesetze
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Landesgesetz vom 17. Dezember 2015, Nr. 16 aktualisiert mit LG Nr. 3/2020 - Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe
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Landesgesetz vom 17. Dezember 2015, Nr. 16 aktualisiert mit LG Nr. 3/2019 - Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe - gültig ab 26.07.2019
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Landesgesetz vom 17. Dezember 2015, Nr. 16 aktualisiert mit LG Nr. 22/2017 - Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe
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Landesgesetz vom 16. April 2020, Nr. 3 - Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2020, 2021 und 2022 und andere Bestimmungen
- Anwendungsrichtlinie des Landes
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Beschluss der Landesregierung vom 19. Januar 2021, Nr. 15 - Anwendungsrichtlinie zur Verwendung der Richtpreisverzeichnisse
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Beschluss der Landesregierung vom 3. März 2020, Nr. 132 - Anwendungsrichtlinie für Direktvergaben von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen und für Ingenieur- und Architekturleistungen und für soziale und andere Dienstleistungen gemäß Abschnitt X des LGs Nr. 16/2015 igF
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Beschluss der Landesregierung vom 22. Oktober 2019, Nr. 850 - Qualifikation der Vergabestellen in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol
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Beschluss der Landesregierung vom 19. März 2019, Nr. 167 - Weitere Vereinfachungen im Bereich der Organisation von Vergabeverfahren
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Beschluss der Landesregierung vom 28. August 2018, Nr. 813 - Anwendungsrichtlinie betreffend die Modalitäten für die Einreichung und die Bewertung eines Vorschlags für eine öffentlich-private Partnerschaft gemäß Art. 183, Abs. 15 des GvD 50/2016 i.g.F. - Widerruf des Beschlusses Nr. 1042 vom 04.10.2016
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Beschluss der Landesregierung vom 20. November 2018, Nr. 1170 - Ergänzung der als Anlage des Beschlusses der Landesregierung Nr. 813 vom 28.08.2018 beigefügten Tabellen: Anwendungsrichtlinie im Sinne von Art. 183, Abs. 15 des GvD 50/2016 i.g.F. und Widerruf des Beschlusses Nr. 1042 vom 04.10.2016
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Beschluss der Landesregierung vom 4. Oktober 2016, Nr. 1042 - Anwendungsrichtlinie für Art. 36 Abs. 2 des Landesgesetzes vom 17.12.2015 Nr. 16 i.g.F. – endgültige Kaution für die Vorlage von Vorschlägen bei öffentlich privaten Partnerschaften (ÖPP)
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Beschluss der Landesregierung vom 05.November 2019, Nr. 897 - Neue Anwendungsrichtlinie betreffend die provisorische Sicherheit für die Teilnahme an Vergabeverfahren und die Sicherheiten betreffend die Phase der Ausführung der Vergabeverträge. Änderung des Beschlusses Nr. 780 vom 7. August 2018
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Beschluss der Landesregierung vom 7. August 2018, Nr. 780 - Neue Anwendungsrichtlinie betreffend die provisorische Sicherheit für die Teilnahme an Vergabeverfahren und die Sicherheiten betreffend die Phase der Ausführung der Vergabeverträge
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Beschluss der Landesregierung vom 30. Oktober 2018, Nr. 1099 - Überarbeitung der Anwendungsrichtlinie betreffend die Formeln für die Berechnung der ungewöhnlich niedrigen Angebote sowie des automatischen Ausschlusses - gültig ab 31. Oktober 2018
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Beschluss der Landesregierung vom 05.November 2019, Nr. 898 - Anwendungsrichtlinie betreffend die Formeln zur Berechnung ungewöhnlich niedriger Angebote und den automatischen Ausschluss (Beschluss vom 30.10.2018 Nr.1099). Bestätigung der Gültigkeit
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Beschluss der Landesregierung vom 7. August 2018, Nr. 779 - Anwendungsrichtlinie betreffend die Formeln für die Berechnung der ungewöhnlich niedrigen Angebote sowie des automatischen Ausschlusses - gültig bis 30. Oktober 2018
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Beschluss der Landesregierung vom 7. August 2018, Nr. 778 - Anwendungsrichtlinie für Ausschreibungen von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen
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Beschluss der Landesregierung vom 10. März 2020, Nr. 160 - Überarbeitung der Anwendusrichtlinie betreffend Bewertungskommissionen (Art. 34 LG 16/2015)
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Beschluss der Landesregierung vom 26. September 2017, Nr. 1008 - Anwendungsrichtlinie betreffend Bewertungskommissionen (Art. 34 Landesvergabegesetz)
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Beschluss der Landesregierung vom 11. Juli 2017, Nr.744 - Anwendungsrichtlinie betreffend die provisorische Sicherheit für die Teilnahme an Vergabeverfahren und die Sicherheiten für die Ausführungsphase der Vergabeverträge
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Beschluss der Landesregierung vom 27. Juni 2017, Nr. 695 - Anwendungsrichtlinie betreffend Bauaufträge mit einem Betrag bis zu 40.000 Euro, die keine Baukonzession oder andere Genehmigungen oder Auflagen erfordern - Projektüberprüfung und Validierung
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Beschluss der Landesregierung vom 13. Juni 2017, Nr. 613 - Anwendungsrichtlinie für Ausschreibungen von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen
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Dekret des Direktors der AOV vom 30. Juni 2017, Nr. 36 - Katalog von Qualitätskriterien für die Vergabe von Dienstleistungen im Bereich Architektur und Ingenieurwesen
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Beschluss der Landesregierung vom 13. Juni 2017, Nr. 612 - Anwendungsrichtlinie zur Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen (Abschnitt X des Landesgesetzes Nr. 16/2015 i.g.F.)
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Beschluss der Landesregierung vom 21. März 2017, Nr. 287 - Anwendungsrichtlinie betreffend die/den einzigen Verfahrensverantwortlichen zur Vergabe von öffentlichen Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Konzessionen
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Beschluss der Landesregierung vom 14. März 2017, Nr. 258 - Anwendungsrichtlinie für Planungswettbewerbe (Art. 18 des Landesgesetzes 16/2015 i.g.F.)
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Beschluss der Landesregierung vom 30. Oktober 2018, Nr. 1098 - Berichtigung der Anwendungsrichtlinie für Planungswettbewerbe
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Beschluss der Landesregierung vom 10. März 2020, Nr. 159 - Überarbeitung der Richtlienie zur Vergabe von Warenlieferungen und DIenstleistungen an Sozialgenossenschaften für die Arbeitseingliederung von benachteiligten Personen und Sozialklauseln
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Beschluss der Landesregierung vom 15. November 2016, Nr. 1227 - Anwendungsrichtlinie zur Vergabe von Warenlieferungen und Dienstleistungen an Sozialgenossenschaften für die Arbeitsein¬gliederung von benachteiligten Personen und Sozialklauseln Abschnitt 10 des Landesgesetzes vom 17.12.2015 Nr. 16 i.g.F.
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Beschluss der Landesregierung vom 31. Mai 2016, Nr. 570 - Landesgesetz Nr. 16/2015 “Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe” – Kriterien für den automatischen Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote bei Verfahren für die Vergabe von Architektur - und Ingenieurleistungen - Qualitätskriterien für die Beschäftigung von Lehrlingen bei der Vergabe von Aufträgen
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Beschluss der Landesregierung vom 8. März 2016, Nr. 270 - Anwendungsrichtlinie für die Anwendung des Art. 68-bis des G.v.D. 163/2006 (Mindestumweltstandards)
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Beschluss der Landesregierung vom 11. November 2014, Nr. 1308 - Vertragsbedingungen für Planung, Bauleitung, Unterstützung des Verfahrensverantwortlichen RUP, Sicherheitskoordinierung auf den Baustellen und andere Leistungen in Zusammenhang mit der Planung und Ausführung öffentlicher Bauten.
Landesgesetz vom 17. Juni 1998, Nr. 6 - Gültig für die Ausschreibungsverfahren, die vor dem 06. Jänner 2016 veröffentlicht wurden
Dekret des Landeshaupmanns vom 13. Jänner 2020, Nr. 4 - Verordnung über die über die Wahrnehmung des Rechts auf Zugang sowie der Rechte im Rahmen der Veröffentlichungs-, Transparenz- und Informationspflicht der öffentlichen Verwaltung
Landesgesetz vom 29. Jänner 2002, Nr. 1 - Spending review
Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 aktualisiert mit LG Nr. 10/2018 - Regelung des Verwaltungsverfahrens
Dekret des Landeshauptmanns vom 26. Oktober 2009 , Nr. 48 - Verordnung über vorübergehende Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Arbeiten von Landesinteresse