Gemeinde RodeneckHerkömmliche Ausschreibung000058/2012

Bauleitung, Aufmass und Abrechnung der Arbeiten und Sicherheitskoordinierung in der Ausführungsphase für den Umbau des Kindergartens in Rodeneck

(Zuschlag erteilt)
Art des Auftrags:
Dienstleistungen
Sektor:
Ordentlich
Art der Realisierung:
Vergabevertrag
Art des Verfahrens:
Offen
Art der Ausführung:
Traditionell (offline)
Abwicklung der Ausschreibung:
Ausschreibung in geschlossenem Umschlag
Datum der Veröffentlichung:
26/01/2012 17:21

Zusätzliche Informationen

Bauvorhaben (Altes Jahresprogramm):
00013 - Umbau des Kindergartens

Kategorien

  • 71200000. Dienstleistungen von Architekturbüros
  • 71300000. Dienstleistungen von Ingenieurbüros

Teilnahme- und wirtschaftliche Kriterien

Teilnahme an allen Losen verpflichtend:
Ja
Zuschlagskriterium:
Wirtschaftlich günstigstes Angebot (Anlage M - DPR 207/2010 - Verträge über Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen)
Ablauf der Vergabe: Abschlag - Aufgebot:
Aufgebot in Währung ( Euro )
Dezimalstellen:
2

Lose

#BetreffCIGMengeBetragAnlagenAnfragenPunkte PreisPunkte Qualität
1Bauleitung, Aufmass und Abrechnung der Arbeiten und Sicherheitskoordinierung in der Ausführungsphase für den Umbau des Kindergartens in Rodeneck3820818EBE1 Stuck82.302,19 €0020,0080,00

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Anlagen

# Dokument
1 Organigramm_de
2 Beschreibungsformular 4A 4B 4C_it
3 Vorlage Kaution_de
4 Vorlage Kaution_it
5 Teilnahmeantrag_de
6 Beschreibungsformular 4A 4B 4C_de
7 Wettbewerbsbedingungen_it
8 Teilnahmeantrag_it
9 Organigramm_it
10 Wirtschaftliches Angebot_de
11 Erklärung Zulassungsvoraussetzungen_de
12 Wettbewerbsbedingungen_de
13 Wirtschaftliches Angebot_it
14 Erklärung Zulassunvoraussetzungen_it
15 Vergabebekanntmachung (unter EU-Schwellenwert)
16 Bando di gara d'appalto (sotto soglia comunitaria

Datum

Beginn Angebotseinreichung:
26/01/2012 18:00:00
Ende Angebotseinreichung:
20/02/2012 12:00:00

Erläuterungen

# Erläuterungen
1

Pubblicata il 13/02/2012 10:20

Antrag

Ausschreibung: Bauleitung, Aufmass und Abrechnung der Arbeiten und Sicherheitskoordinierung in der Ausführungsphase für den Umbau des Kindergartens in Rodeneck

Muss die Anlage 1 / A im Falle einer Bietergemeinschaft immer ausgefüllt werden, auch wenn alle Techniker der Bietergemeinschaft für sich die Anlage 1 ausgefüllt haben? Danke!

ANTWORT

Auftraggeber: Gemeinde Rodeneck

Vergabestelle: Gemeinde Rodeneck

Ausschreibung: Bauleitung, Aufmass und Abrechnung der Arbeiten und Sicherheitskoordinierung in der Ausführungsphase für den Umbau des Kindergartens in Rodeneck

Es wird präzisiert dass die Anlage 1/A der Wettbewerbsbedingungen von folgenden Personen auszufüllen ist:

- vom technischen / von den technischen Direktor/en im Fall eines Einzelunternehmens falls dieser nicht mit dem Einzelunternehmer übereinstimmt;

- von allen Gesellschaftern und allen technischen Direktoren im Fall einer Offenen Handelsgesellschaft;

- von allen Komplementären und allen technischen Direktoren im Fall einer Kommanditgesellschaft;

- von allen Verwaltern mit Vertretungsbefugnis, vom Einzelgesellschafter als physische Person, oder vom Mehrheitsgesellschafter bei Gesellschaften mit weniger als 4 Gesellschaftern und von allen technischen Direktoren bei jeder anderen Form von Gesellschaft und Konsortium.

Das Ausfüllen der Anlage 1/A ist nur im Falle, dass obgenannte Personen den Teilnahmeantrag - Anlage 1 - nicht bereits unterzeichnet haben, verpflichtend.

Si precisa che l’Allegato 1/A del disciplinare di gara deve esser compilata dai seguenti soggetti:

- il/i direttore/i tecnico/i se persona diversa dal titolare in caso di imprese individuali;

- tutti i soci e tutti i direttori tecnici se trattasi di società in nome collettivo;

- tutti i soci accomandatari e tutti i direttori tecnici se trattasi di società in accomandita semplice;

- tutti gli amministratori muniti dei poteri di rappresentanza legale, il socio unico persona fisica, ovvero il socio di maggioranza in caso di società con meno di 4 soci, e tutti i direttori tecnici per ogni altro tipo di società e consorzio.

La compilazione dell’allegato 1/A è obbligatoria solo nel caso in cui le soprariportate persone non abbiano già sottoscritto l’Allegato 1.