# | Betreff | CIG | Menge | Betrag | Anlagen | Anfragen | Punkte Preis | Punkte Qualität |
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1 | Planung, Bauleitung, Aufmaß, Abrechnung und Sicherheitskoordinierung in der Planungs- und Ausführungsphase betreffend die Erweiterung der Markthalle St. Lorenzen | 6218260E78 | 205188.43 technische Leistungen | 205.188,43 € | 0 | 3 | 30,00 | 70,00 |
# | Dokument | Art der Anfrage | Anmerkungen |
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1 | A1 - Teilnahmeantrag | Administrative | Obligatorisch (nur ein Dokument zugelassen) Elektronisch mit digitaler Unterschrift Gemeinsame Übermittlung |
2 | A2 - Obligatorische Erklärung für die Teilnahme an der Ausschreibung | Administrative | Obligatorisch (nur ein Dokument zugelassen) Elektronisch mit digitaler Unterschrift Gemeinsame Übermittlung |
3 | A3 - Nutzung der Kapazitäten von Hilfssubjekten | Administrative | Nicht zwingend und mehrfach (kein oder mehrere Dokumente zugelassen) Elektronisch mit digitaler Unterschrift Gemeinsame Übermittlung |
4 | Nachweis der Zahlung der Gebühr an die ANAC | Administrative | Obligatorisch (nur ein Dokument zugelassen) Elektronisch Gemeinsame Übermittlung |
5 | Gründungsakt der zeitweiligen Firmenvereinigung/der EWIV (Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung)/des Konsortiums | Administrative | Nicht zwingend (kein oder ein Dokument zugelassen) Elektronisch mit digitaler Unterschrift Gemeinsame Übermittlung |
6 | ANLAGE A - Anagrafische Daten | Administrative | Obligatorisch (nur ein Dokument zugelassen) Elektronisch mit digitaler Unterschrift Getrennte Übermittlung |
# | Dokument |
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1 | Ausschreibungsbedingungen |
2 | Anleitungen zur Unterschrift |
3 | Dokumentation |
4 |
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5 |
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# | Erläuterungen | |
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1 | Pubblicata il 03/09/2015 09:48 Antrag1: Planung, Bauleitung, Aufmaß, Abrechnung und Sicherheitskoordinierung in der Planungs- und Ausführungsphase betreffend die Erweiterung der Markthalle St. Lorenzen
Betrifft Anlagen B1a+B1b: lt. Ausschreibungsbedingungen müssen die Planunterlagen mit einem Datum innerhalb des Zehnjahreszeitraumes vor Veröffentlichung der Bekanntmachung versehen sein. Was wird darunter verstanden??? 1.) das Einreichprojekt (nicht Varianteprojekt, oder?) muss nach 30/07/2005 in der Gemeinde eingereicht worden sein? (Nachweis Eingangsstempel Gemeinde bzw. Baukonzessionsdatum?) oder 2.) für das betroffenen Projekt muss nach 30/07/2005 von Seiten der betroffenen Gemeinde eine Benutzungsgenehmigung ausgestellt worden sein? oder 3.) beide Bedingungen müssen erfüllt sein (1.+2.)?
Betrifft Anlagen B1c: lt. Ausschreibungsbedingungen muss das Bauwerk im Zehnjahreszeitraum vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung fertig gestellt worden sein und die Bescheinigung des Bauleiters über die Fertigstellung der Arbeiten ausgestellt worden sein. a) Kann das Projekt auch vor dem Stichtag begonnen worden sein (Baubeginnmeldung vor 30/07/2005) und muss nur nach 30/07/2005 fertig gestellt worden sein (Datum der Benutzungsgenehmigung)?
Allgemein zu den Referenzen: wenn es sich um große Bauvorhaben handelt, welche über mehrere Jahre - aufgeteilt auf verschiedenen Baulose - betreut/geplant und ausgeführt wurden, aber - teilweise - außerhalb des gültigen Zeitraumes liegen: können diese als Referenzobjekte trotzdem herangezogen und angeführt werden? ANTWORTAuftraggeber: Gemeinde St. Lorenzen Vergabestelle: Gemeinde St. Lorenzen 1: Planung, Bauleitung, Aufmaß, Abrechnung und Sicherheitskoordinierung in der Planungs- und Ausführungsphase betreffend die Erweiterung der Markthalle St. Lorenzen Betrifft Anlagen B1a+B1b: Das genannte Datum bezieht sich auf den Zeitpunkt an dem die Planung abgeschlossen wurde (entspricht meistens dem Datum der Abgabe der Planung). Planung ist allgemein formuliert, also kann eine der drei Planungsphasen verwendet werden. Wenn ein Varianteprojekt als Referenz vorgelegt wird, wird die Kommission nur die Variante bewerten können, nicht dass Ursprungsprojekt.
Betrifft Anlagen B1c: Ja, die Bescheinigung des Bauleiters über die Fertigstellung der Arbeiten muss auch ausgestellt sein (im Zehnjahreszeitraum).
Allgemein zu den Referenzen: Baulose die die oben genannten Kriterien (Plandatum bzw. Baufertigstellung innerhalb des Zehnjahreszeitraumes) nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. |
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